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Wieso ein Unternehmen in England gründen?

Die 11. Europäische Richtlinie

Seit 1993 hat mit der Öffnung der Grenzen Europas jeder europäische Bürger die Möglichkeit, in einem der Mitgliedsstaaten ein Unternehmen zu gründen, ohne dass er in diesem Land wohnhaft sein muss. Dies geschieht dann im Respekt der nationalen Gesetzgebung über Unternehmensgründung und konform zur 11. Europäischen Richtlinie des Europarates (99/66/CCE) vom 21. Dezember 1992.

Alle Europäischen Mitgliedsstaaten haben Ihre nationale Gesetzgebung dieser Richtlinie angepasst.

Für eine Unternehmensgründung reicht es nun, das europäische Land zu finden, wo die Unternehmensgründung am wenigsten kostspielig und am einfachsten zu verwalten ist...

Welche Struktur soll in England gewählt werden?

In Europa sind es die britischen Gesellschaften, die die besten Strukturen anbieten.

Es gibt drei Formen von Gesellschaften, die in England am meisten gebraucht werden :

1/ Die Public Limited Company (in England PLC genannt). Sie ist mit einer Gesellschaft vergleichbar, das Geld von außen aufnimmt; sie gleicht der A.G. so wie sie in der Schweiz, Luxemburg, Belgien, Spanien und Frankreich bekannt ist.

2/ Die LLP oder Limited Liability Partnership

3/ Die Private Limited Company (genannt LTD, ltd. oder Limited Company). Sie ist einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ähnlich.

Mit der letztgenannten Form arbeiten wir am meisten. (Auf Anfrage können wir Ihnen auch bei der Gründung von LLP oder PLC weiterhelfen.)

Der „company's act of 1985" (Britisches Gesellschaftsrecht) wurde 1989 modifiziert, um eine volle Harmonisierung mit dem europäischen Recht herzustellen. Das Gesetz regelt das Wirken der 'Private Limited Companies', die eine ganze Reihe an Vorteilen gegenüber dem Verwalter und den Aktionären gewährt, sowohl auf der Ebene der Verantwortung im Falle eines Problems des Unternehmens als auch für die Öffnung des Kapitals.

Welches sind die konkreten Vorteile einer Limited Company in England?

-Das Einbringen und die Liberalisierung des Kapitals sind nicht reglementiert und auch nicht steuerpflichtig (kein notarieller Akt)
-Automatischer Schutz des Firmennamen im britischen Gesellschaftsregister
-Beim Beginn der Aktivitäten und im Fall von Geschäftsverlusten gibt es keinen minimalen Steuersatz. (Ganz im Gegensatz zu den Systemen, wo Ihnen der Staat Steuern abnimmt, bevor Sie überhaupt Einnahmen gemacht haben!)
-Die Gründungsformalitäten sind simpel, schnell und wenig kostspielig
-Simples und logisches Verwalten und Funktionieren
-Anonymität ist möglich durch einen so genannten „nominee director"
-Die juristische Haftung der Verwalter ist durch den Wert der gezeichneten Aktien beschränkt
-Grosse administrative, juristische und fiskale Flexibilität
-Begünstigtes Steuerwesen (siehe auch untenstehende Tabelle: Steuern in England)
-Die finanzielle Verwaltung wird erleichtert durch die Stellung Londons, des größten Finanzzentrums der Europäischen Union.
-Die soziale Bestimmungen sind veränderbar und nicht sehr kostenspielig
-Für Verwalter oder Besitzer ist die absolute Anonymität durch den „nominee director" möglich

In der Gesellschaftsgründung und der „start-up" Phase ist im Großen und Ganzen die Vereinfachung des juristischen Systems eine Hilfe für die Unternehmer. Es gibt in England Kommissionen, die teilweise aus Bürgern zusammengestellt sind, die die Aufgabe haben, die Komplexität der von der Regierung publizierten Gesetze zu vereinfachen und besser verständlich zu machen. Dies hilft, das Funktionieren des britischen Staates besser zu verstehen.

Das Gesellschaftsregister der britischen Unternehmen (Gesellschaftsregister von Cardiff) hat kein Anrecht auf Gewinne. Ganz im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Gesellschaftsregistern, die nicht aufhören, Ihre Tarife zu erhöhen. Das Gesellschaftsregister von Cardiff hat seit 2005 seine Firmengründungstarife auf 5 Pfund heruntergesetzt.

„In England arbeiten Sie nicht für den Staat, sondern der Staat arbeitet für Sie "

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Britisches fiskales Maß für Unternehmen 2005-2006 (in Pfund, £)

Sehen sie auf www.xe.com für den Wechselkurs zwischen Pfund und Euros

Unternehmens- steuern in GB
Neue Unternehmen
Kleine und Mittlere Unternehmen
Grosse Unternehmen
Versteuerbare* Gewinne in £
0/10,000
10,000/50,000
50.000/300.000
300.000/1.500.000
>1.5m
UK Steuersatz
0%
23.75%
19%
32.75%
30%

Neuer Fiskalsatz gültig seit April 2006

Unternehmens- steuern in GB
Kleine und Mittlere Unternehmen
Grosse Unternehmen
Versteuerbare* Gewinne in £
0/300.000
300.000/1.500.000
>1.5m
UK Steuersatz
19%
32.75%
30%

* Der versteuerbare Gewinn ist an Ihren globalen Umsatz angepasst und an die autorisierten Ausgaben Ihres Unternehmens.

Zum Beispiel: Das Unternehmen Liberty Consulting Ltd berät die David Limited. Sie nimmt dabei 100'000 Euros ein, die ihr auf ihr englisches Bankkonto überwiesen werden. Sie hält 70'000 Euros zurück für diverse Ausgaben, wie z.B. für Angestellte, Büroeinrichtung, Domizilierung, Buchhaltung, Bürokosten, Telefon, Transportkosten, usf. Ihr versteuerbarer Gewinn kann nun 30'000 Euro und 100'000-70'000 Euro Ausgaben betragen. Die Steuer des Unternehmens wird folgendermaßen berechnet:

  • Die ersten 15'000 Euros werden zu 0% versteuert
  • Die nächsten 15'000€ werden zu einem Satz von 23.75 erhoben. Das sind = 3'562,5€
  • Auf 30'000€ Gewinn zahlen Sie 3'562,5€ Steuern, angepasst an Ihre verschienen Ausgaben.
    Dies belebt die englischen KMUs, insbesondere im Bereich der neuen Technologien, der Abschreibungen,
    der Steuerkredite, usf. Bei einem kompetenten englischen Buchhalter liegen die zu bezahlenden
    britischen Steuern dann um die 1'000€, 2'000€, ...

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Das europäische Recht gibt allen europäischen Unternehmen das Recht, in einem anderen Land der Union seine Aktivitäten auszuüben, ohne dort wohnhaft zu sein. Ihre Limited Company, das Unternehmen Ihrer Wahl, gibt Ihnen die Möglichkeit, Handel auf internationaler Ebene zu tätigen, ohne Ihr Bankkonto groß zu belasten.

Was sind die wichtigsten Charakteristika der englische Limited Company?

-Der Firmenname muss durch das englische Handelsregister anerkannt werden. Diese Anerkennung ist mit dem Schutz des Namens Ihres Unternehmens gekoppelt.
-Der Sitz ist in England, die Versammlungen können sich aber dort durchführen, wo Sie es wünschen.
-Sie sind nicht durch soziale Reglungen limitiert, und alle legalen Aktivitäten können ohne weiters ausgeübt werden.
-Keine Forderung eines minimalen Kapitals; dieses wird durch die Verwalter bestimmt.
-Die Juristische Haftung der Verwalter ist auf den Wert der gezeichneten Aktien beschränkt
-Es wird keine Zeitdauer durch die Statuten festgelegt.
-Ein Verwalter genügt, um ein Unternehmen zu bilden (einen „secretary' auszusuchen, gehört zu unserer Rolle)
-Anonymität ist für den „nominee director' gewährleistet
-Ein Direktor repräsentiert das Unternehmen. In der Praxis gibt es mindestens 2 Arten, nämlich vis-à-vis des Registers oder der Behörden. Es gibt keinen Unterschied zwischen den, Direktorentiteln: dem aktiven „Executive Director' (der das tägliche Geschäft verwaltet) und dem „Non Executive Director' vergleichbar mit dem Verwalter eines Unternehmens.
-Der Secretary ist der administrative Repräsentant, der die Beziehungen mit den legalen Behörden führt. Er ist für die gute administrative Verwaltung verantwortlich. Es ist von zentraler Bedeutung, einen Secretary zu haben, der sich gut mit dem englischen Recht auskennt.
-Der „Autitor' oder der Sachbearbeiter wird nur ab einem Einkommen von ungefähr 9 Millionen Euros benötigt. In England wird der Sachbearbeiter von den Direktoren für ein Jahr bestimmt.

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ACHTUNG!!! Die publizierten Informationen auf dieser Seite sind allgemeine Hinweise. Manche Unternehmen können spezielle Elemente benötigen. Hinzu kommt, dass Ihr fiskaler Gesellschaftssitz eine determinierend Rolle spielen kann.. Für Ihre speziellen Fragen treten Sie mit uns per E-Mail, Telefon oder Fax in Verbindung. XFax +44 (0)207 419 5977

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